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März 2021 / INVESTMENT INSIGHTS

Dafür oder dagegen? So haben wir 2020

Da bei den Aktionärsvorschlägen 2020 vor allem ökologische und soziale Themen im Vordergrund standen, haben wir die meisten Entscheidungen auf Einzelfallbasis getroffen.

Auf den Punkt gebracht:

  • Aktionärsanträge, die sich auf ökologische und soziale Belange beziehen, sind meist relativ komplex und erfordern eine individuelle Betrachtung.
  • Bei umweltbezogenen Aktionärsvorschlägen legen wir einen klaren Fokus auf Umfang und Qualität der Berichterstattung.
  • Wir haben die Anträge, über die wir abgestimmt haben, in fünf Kategorien unterteilt, um unsere Entscheidungen übersichtlich darzulegen.


Die Unternehmen werden zunehmend in die Pflicht genommen, bei der Bewältigung der globalen ökologischen, sozialen und Governance-Herausforderungen konstruktiv mitzuwirken. Beschlussvorschläge der Aktionäre können dazu beitragen, auf die Unternehmen einzuwirken, sich stärker um wichtige soziale Verbesserungen zu bemühen. Wir haben im Jahr 2020 auf den Hauptversammlungen über eine ganze Reihe an Themen abgestimmt. Dabei haben wir unsere Entscheidungen auf der Grundlage bewährter Leitlinien gefällt, die darauf ausgerichtet sind, die Auswirkungen eines Beschlusses insgesamt für das Unternehmen und seine Gesellschafter zu prüfen.

Stimmrechtsausübung als maßgeblicher Teil unserer Stewardship-Verantwortung

Wir betrachten die Stimmrechtsvertretung als einen maßgeblichen Teil unserer Stewardship-Verantwortung, die wir im Namen unserer Kunden wahrnehmen. Die Ausübung der Stimmrechte sehen wir nicht nur als Privileg, sondern ebenso als Verantwortung der Aktionäre bzw. Gesellschafter eines Unternehmens an. Diese Verantwortung hat für uns bei T. Rowe Price einen sehr hohen Stellenwert. Dabei haben wir bei unseren Abstimmungen immer sowohl übergeordnete Corporate-Governance-Grundsätze als auch die individuelle Situation der einzelnen Unternehmen im Blick und verfolgen letztlich das Ziel, den Weg zu ebnen, der unseres Erachtens für das Unternehmen – und damit seine Gesellschafter und Aktionäre – auf lange Sicht zum Erfolg führen wird.

Die Stimmrechtsvertretung ist für uns ein wertvolles Instrument, das wir in Vertretung der Anleger in den einzelnen T. Rowe Price-Strategien nutzen. Daraus folgt, dass die Abstimmungsentscheidungen letztlich von den Portfoliomanagern getroffen werden, die die entsprechende Strategie verantworten. Sie werden dabei unterstützt durch Empfehlungen sowie verschiedene interne und externe Ressourcen, darunter:

  • der ESG-Ausschuss von T. Rowe Price;
  • unsere globalen Branchenanalysten;
  • unsere Experten für Corporate Governance und Responsible Investment;
  • unsere Analysen mit dem firmeneigenen Responsible Investment Indicator-Modell (RIIM);
  • der Institutional Shareholder Services Inc. (ISS) als externer Berater für die Stimmrechtsausübung.

Unsere Mitwirkung am Unternehmenserfolg

Die Ausübung der Stimmrechte auf der Jahreshauptversammlung ist ein wesentlicher Baustein unserer gesamten Beziehung zu den Unternehmen in unseren Portfolios. Insgesamt nehmen wir jedoch viele Möglichkeiten wahr, um auf die Unternehmen, an denen wir uns beteiligen, einzuwirken, darunter:

  • die fortlaufende Prüfung unserer Investments;
  • der Austausch mit dem Management zu ESG-Themen;
  • regelmäßige Besprechungen mit der Geschäftsleitung, in denen wir ein offenes Feedback abgeben;
  • Besprechungen mit dem Vorstand;
  • die Entscheidung für eine stärkere oder geringere Gewichtung einer Aktie in unseren Portfolios;
  • der Aufbau neuer Beteiligungen oder der Verkauf bestehender Positionen;
  • in seltenen Fällen geben wir auch öffentliche Stellungnahmen zu einem Unternehmen ab, entweder mit dem Ziel, die Geschäftsführung in einem Vorhaben zu unterstützen oder um sie im langfristigen Interesse des Unternehmens zu einem Kurswechsel zu bewegen.

Institutionelle Großanleger werden von außen häufig danach beurteilt, wie häufig sie gegen den Vorstand stimmen.

Wir möchten indes betonen, dass unser Ziel nicht darin besteht, mit unserer Stimme Konflikte mit einem Unternehmen zu erzeugen, an dem unsere Kunden beteiligt sind. Vielmehr wollen wir über verschiedene Wege Einfluss nehmen, um dazu beizutragen, dass sich die Unternehmen in unserem Portfolio besser entwickeln als andere Branchenanbieter. Denn so gelingt es uns letztlich, die Renditeziele unserer Kunden zu erfüllen.

Die Stimmrechtsausübung zählt zweifelsfrei zu den wichtigsten Aktionärsrechten. Dennoch beschränkt sich dieses Recht auf einen einzigen Tag im Jahr – den Tag der Jahreshauptversammlung. Bei T. Rowe Price sind wir jedoch darüber hinaus auf einen kontinuierlichen, laufenden Kontakt mit den Unternehmen ausgerichtet, den wir längerfristig aufbauen und mit großer Umsicht nutzen.

Aktionärsanträge sind international unterschiedlich geregelt

In vielen Ländern weltweit können Aktionäre eigene Beschlussvorlagen für die Jahreshauptversammlung einreichen. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür international sehr unterschiedlich geregelt. So sehen beispielsweise Japan, Nordamerika und Skandinavien lediglich minimale Anforderungen für die Einreichung solcher Anträge vor, weshalb sowohl private als auch institutionelle Anleger dieses Recht häufig nutzen. In vielen anderen Ländern können hingegen nur langfristige Aktionäre mit hohen Beteiligungen solche Anträge stellen, weshalb sie weniger häufig sind.

1.431 Zahl der Aktionärsanträge, über die wir 2020 abgestimmt haben.**

Im Jahr 2020 haben wir bei T. Rowe Price für alle unsere Portfolios über mehr als 1.431 Aktionärsanträge abgestimmt. 500 Vorschläge entfielen auf die Nominierung von Vorstandsmitgliedern und 585 auf die Übernahme bestimmter Corporate-Governance-Praktiken. In diesem Bericht befassen wir uns mit den verbleibenden 346 Anträgen, die sich auf ökologische und soziale Fragen (E&S) beziehen. Wir haben diese Anträge in fünf Kategorien unterteilt, um unsere Entscheidungen übersichtlicher (siehe Abbildung 1) darzustellen.

Aktionärsanträge, über die wir 2020 abgestimmt haben

Abbildung 1: Die Beschlüsse in Bezug auf ökologische und soziale Themen im Detail

bei Aktionärsanträgen abstimmt

*Aktiensperrungen sind in bestimmten Ländern, die Liquiditätsbeschränkungen auferlegen, eine Voraussetzung für die Ausübung von Stimmrechten.
Wir verzichten allgemein auf eine Abstimmung in diesen Ländern.
Die Summe beträgt aufgrund von Rundungsdifferenzen möglicherweise nicht 100.
Stand: 31. Dezember 2020.
Quelle: T. Rowe Price.

Prinzipien- oder einzelfallbasiert: So stimmen wir ab

Sollten Abstimmungsentscheidungen auf der Grundlage fester Prinzipien, die für alle Unternehmen gleichermaßen gelten, getroffen werden – oder auf der Grundlage jedes einzelnen Falls, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten im Unternehmen? Wir bei T. Rowe Price sind der Meinung: sowohl als auch.

Ein prinzipienbasierter Ansatz kann in vielen Bereichen effektiver sein. So sind unsere Richtlinien für die Stimmrechtsvertretung beispielsweise darauf ausgerichtet, dass eine angemessene Unabhängigkeit des Vorstandes sichergestellt ist, dass die Rechte der Aktionäre gebührend gewahrt werden und dass die Vergütung der Führungskräfte und der Geschäftsleitung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Performance des Unternehmens steht. Um sicherzustellen, dass die Abstimmungsergebnisse unsere Richtlinien und Zielsetzungen erfüllen, sind bestimmte Bereiche jedoch individuell zu entscheiden – was bei den meisten Aktionärsanträgen der Fall ist.

Der Hauptgrund, warum ein prinzipienbasierter Abstimmungsansatz bei Aktionärsanträgen schwer umzusetzen ist, liegt darin, dass solche Vorschläge oft komplexer sind. Um beispielsweise die Unabhängigkeit eines Vorstandsmitglieds prüfen, können wir verschiedene objektive Indikatoren nutzen, auf deren Grundlage wir uns dann gegebenenfalls dafür aussprechen, dass ein Vorstandsmitglied durch ein unabhängiges Mitglied zu ersetzen ist. Anträge, die von den Aktionären eingereicht werden, fordern hingegen häufig nicht nur die Umsetzung einer bestimmten Änderung, sondern auch eine bestimmte Vorgehensweise dafür. So kommt es relativ häufig vor, dass wir zwar die Forderung einer bestimmten Maßnahme, beispielsweise in Bezug auf eine bessere Berichterstattung in den Bereichen Umwelt und Soziales, unterstützen – nicht jedoch die vorgeschlagene Vorgehensweise.

Vielmehr prüfen wir eine Vielzahl an ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten, mit dem Ziel, die Unternehmen, die wir für unsere Kunden im Portfolio halten, unter jedem Blickwinkel genau zu verstehen.

Begründung unserer Abstimmungsentscheidungen

Wir unterteilen Anträge in Bezug auf ökologische und soziale Themen in fünf Kategorien.

Begründung unserer Abstimmungsentscheidungen

Bei T. Rowe Price integrieren wir ESG-Faktoren auf der Grundlage eines researchbasierten Gesamtkonzepts, bei dem die Stimmrechtsvertretung ein wichtiges Element darstellt. In diesem Rahmen führen wir umfassende Hintergrundanalysen durch, die wir unseren Analysten und Portfoliomanagern als Grundlage zur Hand geben. Als globaler Vermögensverwalter und Treuhänder sind wir für eine breite Palette an Anlegern tätig, die verschiedene Sichtweisen, Überzeugungen, Anlagehorizonte oder Renditeziele vertreten. Daher richten wir unsere Anlagestrategien im ESG-Bereich nicht auf bestimmte Wertvorstellungen aus. Vielmehr prüfen wir eine Vielzahl an ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten, mit dem Ziel, die Unternehmen, die wir für unsere Kunden im Portfolio halten, unter jedem Blickwinkel genau zu verstehen und zu kennen.

So legen wir unsere Abstimmungsrichtlinien fest

Die Abstimmung über Aktionärsvorschläge in den Bereichen Umwelt und Soziales ist ein wichtiges Element unserer Gesamtverantwortung, die wir durch die Stimmrechtsvertretung wahrnehmen. Dabei entwickeln wir unseren Ansatz, den wir dabei verfolgen, laufend weiter, da sich auch das Umfeld kontinuierlich verändert. So berücksichtigen wir unter anderem regulatorische Änderungen, Fortschritte bei der Berichterstattung, die Kampagnen bestimmter Interessensgruppen, die unternehmensspezifischen Ereignisse oder die Einschätzungen unserer Anlageexperten.

Bei T. Rowe Price haben wir einen spezialisierten ESG-Ausschuss aus erfahrenen Anlageexperten, darunter Analysten und Portfoliomanager für die Aktien- und Festzinsmärkte sowie die mitverantwortlichen Leiter unserer internationalen Aktienstrategien. Zudem profitiert der Ausschuss von den fachübergreifenden Kompetenzen anderer Abteilungen wie interne Rechtsberatung, Geschäftsbereichsleitung und Anlagetransaktionen. Geleitet wird der Ausschuss von dem Head of Corporate Governance und dem Director of Research for Responsible Investment. Der ESG-Ausschuss tritt immer im ersten Quartal zusammen, um unsere Stimmrechtsausübung des Vorjahres zu prüfen, die Angemessenheit unserer Abstimmungsrichtlinien neu zu bewerten und eine Ergänzung oder Änderung der Richtlinien zu diskutieren.

Zu den Instrumenten, mit denen wir die Angemessenheit unserer Abstimmungsrichtlinien jedes Jahr neu bewerten, gehören (a) die Prüfung des Abstimmungsverhaltens im Vorjahr, einschließlich einer Analyse der Fälle, in denen wir uns entschieden haben, unsere Richtlinien zu überschreiten, und (b) eine Analyse bevorstehender ESG-Themen, die uns aufgrund unserer eigenen Analysen und aufgrund der Daten aus verschiedenen externen Quellen bekannt sind, darunter unser Proxy Advisory Service, unsere Fachverbände und die Unterstützer von Aktionärsanträgen.

Die umfassenden jährlichen Besprechungen unseres Ausschusses sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass unsere Richtlinien für die Stimmrechtsausübung weiterhin zielsicher sind und die globalen Entwicklungen im ESG-Bereich berücksichtigen.

Elemente der Abstimmungsentscheidung

In der folgenden Tabelle sind die Erwägungen aufgeführt, die wir bei der Beurteilung von E&S-Beschlussvorlagen

Elemente der Abstimmungsentscheidung

Überwachung der Stimmrechtsvertretung und der ESG-Integration

Bei T. Rowe Price betrachten wir die Stimmrechtsvertretung als Funktion der Anlageverwaltung und als Bestandteil der Anlageberatungsdienste. Daher unterliegt die Stimmrechtsausübung bei T. Rowe Price der Aufsicht durch die Verwaltungsräte der T. Rowe Price-Anlageberatungsunternehmen. Diese erfüllen treuhänderische Aufgaben und sind verpflichtet, die mit den im Portfolio enthaltenen Aktien verbundenen Stimmrechte einzig und allein im Interesse ihrer Kunden wahrzunehmen und dabei jene Faktoren zu berücksichtigen, die für langfristige Anleger relevant sind.

Unser ESG-Ausschuss legt den Verwaltungsräten der Fonds einmal jährlich einen detaillierten Bericht darüber vor, wie sich unser Abstimmungsverhalten gegenüber dem Vorjahr verändert hat, welche Änderungen an den Abstimmungsrichtlinien vorgenommen wurden und wie wir mit potenziellen Interessenkonflikten umgehen. Zudem erstellen wir detaillierte Analysen darüber, wie wir uns in sozialen und ökologischen Fragen positionieren.

Während die Verwaltungsräte unserer Fonds eine direkte Aufsicht über die T. Rowe Price-Beratungsunternehmen ausüben, ist die T. Rowe Price-Gruppe eine börsennotierte Gesellschaft mit einem eigenen Verwaltungsrat, der ebenfalls ein Interesse an ESG-Belangen hat, da er die ESG-Strategie unseres Gesamtunternehmens sowie seines ökologischen Fußabdrucks, das Personalmanagement, das Risikomanagement und andere damit verbundene Funktionen überwacht. Die Kompetenz der T. Rowe Price-Beratungsunternehmen ist für den Verwaltungsrat der T. Rowe Price-Gruppe von strategischer Bedeutung, weshalb der Director of Research for Responsible Investment und der Head of Corporate Governance jährlich an den Vorstand der Gruppe berichten. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Investitionen unseres Unternehmens in die ESG-Kompetenzen, beispielsweise in technologische Ressourcen, qualifizierte Mitarbeiter, Tools, Schulungen und Produkte, die unter einem ESG-Rahmen verwaltet werden. (Unsere Stimmrechtsvertretung ist in der Regel nicht Gegenstand der Sitzung des ESG-Ausschusses, da die Aufsicht darüber in der Verantwortung der Vorstände der Fondsgesellschaften liegt).

Schlussbetrachtungen

T. Rowe Price investiert erhebliche Ressourcen in den Ausbau der Kompetenzen und Analysen im ESG-Bereich. In Einklang mit unserem strategischen Anlageansatz treffen wir Abstimmungsentscheidungen zu ESG-Themen üblicherweise auf der Grundlage von Einzelfallanalysen, mit denen wir die spezifischen Risiken und Chancen sowie den Umfang und die Qualität der Berichterstattung der einzelnen Unternehmen unter die Lupe nehmen.

Während einige zielgerichtete Vorschläge äußerst hilfreich sein können, um die Unternehmen zu einem besseren Umgang mit bestimmten Risiken zu bewegen, bewerten wir andere Vorschläge als weniger hilfreich oder sogar schädlich ...

Die zu ESG-Themen eingereichten Aktionärsvorschläge variieren sehr stark in ihrer Qualität, Zielsetzung und Wirksamkeit. Während einige zielgerichtete Vorschläge äußerst hilfreich sein können, um die Unternehmen zu einem besseren Umgang mit bestimmten Risiken zu bewegen, bewerten wir andere Vorschläge als weniger hilfreich oder sogar schädlich, da sie auf etwas abzielen, das mit den langfristigen wirtschaftlichen Zielen der Aktionäre nicht vereinbar ist. Wir sind überzeugt, dass wir mit unserem durchdachten, an den Interessen der Anleger ausgerichteten Rahmenwerk unserer Verantwortung im Rahmen der Stimmrechtsvertretung bestmöglich gerecht werden.

 

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