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März 2022 / INVESTMENT INSIGHTS

Dafür oder dagegen? So haben wir 2021 abgestimmt

Im Fokus der Abstimmungen standen ökologische und soziale Themen, weshalb wir die meisten Entscheidungen auf Einzelfallbasis getroffen haben.

Auf den Punkt gebracht

  • Aktionärsanträge, die sich auf ökologische und soziale Belange beziehen, sind meist relativ komplex und erfordern eine individuelle Betrachtung.
  • Bei umweltbezogenen Aktionärsvorschlägen legen wir einen klaren Fokus auf Umfang und Qualität der Berichterstattung. 
  • Wir haben die Anträge, über die wir abgestimmt haben, in fünf Kategorien unterteilt, um unsere Entscheidungen übersichtlich darzulegen.

Die Unternehmen werden zunehmend in die Pflicht genommen, bei der Bewältigung der globalen ökologischen, sozialen und Governance-Herausforderungen konstruktiv mitzuwirken. Beschlussvorschläge der Aktionäre können dazu beitragen, auf die Unternehmen einzuwirken, sich stärker um wichtige soziale Verbesserungen zu bemühen. Wir haben 2021 auf den Hauptversammlungen über eine ganze Reihe an Themen abgestimmt. Dabei haben wir unsere Entscheidungen auf der Grundlage bewährter Leitlinien gefällt, die darauf ausgerichtet sind, die Auswirkungen eines Beschlusses insgesamt zu prüfen.

Welche Rolle spielt die Stimmrechtsausübung bei unserer Stewardship-Verantwortung?

Beschlussvorschläge der Aktionäre können dazu beitragen, auf die Unternehmen einzuwirken, sich stärker um wichtige soziale Verbesserungen zu bemühen.

- Donna Anderson, Head of Corporate Governance

Bei T. Rowe Price sehen wir die Stimmrechtsvertretung als maßgeblichen Teil unserer Stewardship-Verantwortung, die wir im Namen unserer Kunden wahrnehmen. Die Ausübung der Stimmrechte sehen wir als Privileg, aber auch als Verantwortung der Aktionäre bzw. Gesellschafter eines Unternehmens. Wir nehmen unsere Stimmrechte im Namen unserer Kunden sehr überlegt wahr. Dabei haben wir immer sowohl übergeordnete Corporate-Governance-Grundsätze als auch die individuelle Situation der einzelnen Unternehmen im Blick. Wir verfolgen bei unseren Entscheidungen einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem sowohl unsere ESG-Experten als auch die Anlageexperten für das betreffende Unternehmen eingebunden werden. Letztlich verfolgen wir das Ziel, den Weg zu ebnen, der unseres Erachtens für das Unternehmen – und damit seine Gesellschafter und Aktionäre – auf lange Sicht zum Erfolg führt.

Wir betrachten die Stimmrechtsausübung als wertvolles Eigentum der T. Rowe Price-Kunden, die in der betreffenden Strategie investiert sind. Daraus folgt, dass Abstimmungsentscheidungen letztlich von den für die betreffende Strategie verantwortlichen Portfoliomanagern getroffen werden. Sie werden dabei unterstützt durch Empfehlungen sowie verschiedene interne und externe Ressourcen, darunter:

  • der ESG-Ausschuss von T. Rowe Price
  • unsere globalen Branchenanalysten
  • unsere Experten für Corporate Governance und Responsible Investment
  • die Erkenntnisse aus unserem intern entwickelten Responsible Investment Indicator-Modell (RIIM);
  • die Institutional Shareholder Services (ISS) als externer Berater für die Stimmrechtsausübung.

1 Quelle: T. Rowe Price, Stand: 31. Dezember 2021.

Unsere Mitwirkung am Unternehmenserfolg

Unser Programm zur Stimmrechtsvertretung ist Teil unserer gesamten Beziehung zu den Unternehmen, in die wir investieren. Insgesamt nehmen wir eine ganze Reihe an Möglichkeiten wahr, um auf die Unternehmen, an denen wir uns beteiligen, einzuwirken. Zu unseren Instrumenten zählen beispielsweise:

  • die fortlaufende Prüfung unserer Investments;
  • der Austausch mit dem Management zu ESG-Themen;
  • regelmäßige Besprechungen mit der Geschäftsleitung, in denen wir ein offenes Feedback abgeben;
  • Besprechungen mit dem Vorstand;
  • die Reduzierung oder Verstärkung der Gewichtung einer Aktie in unseren Portfolios;
  • der Aufbau neuer Beteiligungen oder der Verkauf bestehender Positionen;
  • in seltenen Fällen eine öffentliche Stellungnahme zu einem Unternehmen, entweder mit dem Ziel, die Geschäftsführung in einem Vorhaben zu unterstützen oder um sie im langfristigen Interesse des Unternehmens zu einem Kurswechsel zu bewegen.

Institutionelle Großanleger werden von außen mitunter danach beurteilt, wie häufig sie gegen den Vorstand stimmen. Doch unser Ziel ist es nicht, mit unserer Stimme Konflikte mit einem Unternehmen zu erzeugen, an dem unsere Kunden beteiligt sind. Wir nehmen vielmehr über verschiedene Wege Einfluss, um dazu beizutragen, dass sich die Unternehmen in unserem Portfolio besser entwickeln als andere Branchenanbieter – und letztlich die Performanceziele unserer Kunden erfüllen.

Wir nehmen (...) über verschiedene Wege Einfluss, um dazu beizutragen, dass sich die Unternehmen in unserem Portfolio besser entwickeln als andere Branchenanbieter – und letztlich die Performanceziele unserer Kunden erfüllen.

- Jocelyn Brown, Head of Governance, EMEA and APAC

Die Stimmrechtsausübung zählt zweifelsfrei zu den wichtigsten Aktionärsrechten. Doch beschränkt sich dieses Recht auf einen Tag im Jahr – den Tag der Jahreshauptversammlung. Bei T. Rowe Price halten wir aber ganzjährig Kontakt mit den Unternehmen. Wir bauen unsere Beziehungen längerfristig auf du nutzen sie mit großer Umsicht.

International unterschiedliche Regelungen für Aktionärsanträge

Aktionärsanträge, über die wir 2021 abgestimmt haben

Abb. 1: Unsere Stimme im Detail

Die Grafik zeigt die Zahl der Aktionärsanträge, über die wir 2021 abgestimmt haben, aufgeschlüsselt nach Themen. Bei Beschlüssen zu den Bereichen „Soziales“ und „Umwelt“ unterteilen wir die Vorschläge in 5 Kategorien. Die Grafik zeigt die Zahl der Aktionärsanträge, über die wir 2021 abgestimmt haben, aufgeschlüsselt nach Themen. Bei Beschlüssen zu den Bereichen „Soziales“ und „Umwelt“ unterteilen wir die Vorschläge in 5 Kategorien.

*Aktiensperrungen sind in bestimmten Ländern, die Liquiditätsbeschränkungen auferlegen, eine Voraussetzung für die Ausübung von Stimmrechten. In diesen Fällen nehmen wir generell nicht an Abstimmungen teil.
Stand: 31. Dezember 2021.
Quelle: T. Rowe Price.

In vielen Ländern weltweit haben die Aktionäre das Recht, eigene Beschlussvorlagen für die Jahreshauptversammlung einreichen. Doch sind die Voraussetzungen dafür in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Japan, Nordamerika und Skandinavien sehen etwa nur minimale Anforderungen für die Einreichung solcher Anträge vor, weshalb private und institutionelle Anleger dieses Recht häufig nutzen. In vielen anderen Ländern können hingegen nur langfristige Aktionäre mit hohen Beteiligungen solche Anträge stellen, weshalb sie weniger häufig sind.

Im Jahr 2021 haben wir bei T. Rowe Price für alle Portfolios über 1.098 Aktionärsanträge abgestimmt. 403 Vorschläge entfielen auf die Nominierung von Vorstandsmitgliedern und 372 auf die Übernahme bestimmter Corporate-Governance-Praktiken. In diesem Bericht befassen wir uns mit den verbleibenden 323 Anträgen, die sich auf ökologische und soziale Fragen (E&S) beziehen. Wir haben diese Anträge in fünf Kategorien unterteilt, um unsere Entscheidungen übersichtlicher darzustellen (siehe Abbildung 1).

Unsere Abstimmungsverfahren: Prinzipien- oder Einzelfallbasiert?

Sollten Abstimmungsentscheidungen auf der Grundlage fester Prinzipien, die für alle Unternehmen gleichermaßen gelten, getroffen werden – oder je nach Einzelfall, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten im Unternehmen? Wir sind der Meinung: sowohl als auch.

Ein prinzipienbasierter Ansatz kann in vielen Bereichen effektiver sein. So sind unsere Richtlinien für die Stimmrechtsvertretung beispielsweise auf eine angemessene Unabhängigkeit des Vorstandes sowie darauf ausgerichtet, dass die Rechte der Aktionäre gebührend gewahrt werden und dass die Vergütung der Führungskräfte und der Geschäftsleitung in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Performance des Unternehmens steht. Um sicherzustellen, dass die Abstimmungsergebnisse unsere Richtlinien und Zielsetzungen erfüllen, sind bestimmte Bereiche jedoch individuell zu entscheiden. Das ist bei den meisten Aktionärsanträgen der Fall.

Der Hauptgrund, warum ein prinzipienbasierter Abstimmungsansatz bei Aktionärsanträgen schwer umzusetzen ist, liegt darin, dass solche Vorschläge oft komplexer sind. So verwenden wir beispielsweise eine Reihe objektiver Indikatoren, um die Unabhängigkeit eines Vorstandsmitglieds zu bestimmen. Auf deren Grundlage sprechen wir uns dann gegebenenfalls dafür aus, dass ein Vorstandsmitglied durch ein unabhängiges Mitglied ersetzt werden muss. Anträge, die von den Aktionären eingereicht werden, fordern hingegen häufig nicht nur bestimmte Änderungen, sondern auch eine bestimmte Vorgehensweise dafür. So kommt es relativ häufig vor, dass wir zwar die Forderung einer bestimmten Maßnahme, beispielsweise in Bezug auf eine bessere E&S-Berichterstattung, unterstützen – aber mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise nicht einverstanden sind.

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