Die Verordnung der Europäischen Union (EU) über die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) soll die Transparenz erhöhen, indem sie eine standardisierte Offenlegung darüber vorschreibt, ob und wie Investmentmanager und ihre Fonds Faktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) berücksichtigen. Dies soll die Vergleichbarkeit dieser Art von Fonds verbessern, das Auftreten negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen und Greenwashing verringern und den Anlegern spezifische Informationen zur Verfügung stellen, um die ökologischen und/oder sozialen Merkmale oder Ziele der Fonds besser zu verstehen.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf nachhaltigkeitsbezogene Faktoren für T. Rowe Price (Luxembourg) Management S.à.r.l. (TRPLUX)
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